Eine Website für Handwerker muss drei Dinge leisten: auf einen Blick zeigen, welche Arbeiten Sie in welchem Gebiet übernehmen, mit echten Projektfotos, Bewertungen und Qualifikationen Vertrauen schaffen und die Anfrage per Telefon oder kurzem Formular so einfach wie möglich machen. Dazu kommen ein Impressum mit den Angaben, die für Handwerksbetriebe gelten, und eine Karriereseite, wenn Sie Personal suchen. Mehr braucht ein typischer Betrieb nicht, weniger sollte es aber auch nicht sein.
In diesem Ratgeber gehe ich die Seiten einer Handwerker-Homepage der Reihe nach durch, zeige, wie Sie in Ihrer Region gefunden werden, was ins Impressum gehört, was Anbieter von Webdesign für Handwerker versprechen und was eine Website laut öffentlichen Angeboten kostet. Am Ende wissen Sie, ob ein Baukasten reicht oder ob sich eine gebaute Seite lohnt. Haben Sie schon eine Website, die in die Jahre gekommen ist, lesen Sie ergänzend den Ratgeber zum Website-Relaunch. Dort steht, wie Sie erneuern, ohne vorhandene Google-Platzierungen zu verlieren.
Warum sich eine eigene Website für Handwerker lohnt
Das Handwerk ist groß, und entsprechend groß ist der Wettbewerb um Kunden und Fachkräfte. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) waren zum 31.12.2025 gut eine Million Betriebe in die Handwerksrolle und das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eingetragen. Sie beschäftigten rund 6,2 Millionen Menschen und setzten rund 783 Milliarden Euro um.
Viele Betriebe haben volle Auftragsbücher und fragen zu Recht, wozu sie eine Website brauchen. Die Antwort hat wenig mit „mehr Aufträgen“ zu tun. Eine gute Handwerker-Website sorgt für passendere Aufträge, weil sie zeigt, was Sie machen und was nicht. Sie spart Telefonzeit, weil Standardfragen schon beantwortet sind. Sie hilft beim Finden von Gesellen und Azubis, die sich vor einer Bewerbung den Betrieb ansehen. Und sie gehört Ihnen, anders als ein Eintrag auf einem Portal, dessen Regeln und Preise sich ändern können.
Ehrlich gesagt: Wenn Sie allein arbeiten, nur über Empfehlungen Aufträge bekommen und niemanden einstellen wollen, reicht oft ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit einer einfachen Seite dazu. Sobald Sie wachsen, Personal suchen oder bestimmte Aufträge gezielt gewinnen wollen, reicht das nicht mehr.
Welche Seiten auf eine Handwerker-Homepage gehören
Eine Handwerker-Homepage braucht keine zwanzig Unterseiten. Für die meisten Betriebe reichen sechs bis zehn Seiten, die jeweils eine klare Aufgabe haben.
| Seite | Aufgabe | Was draufgehört |
|---|---|---|
| Startseite | in Sekunden zeigen, was, wo und wie erreichbar | Gewerk und Region, Telefonnummer, wichtigste Leistungen, Projektfotos, Bewertungen |
| Leistungsseiten | je Leistung erklären und bei Google gefunden werden | Ablauf, Beispiele, Preisrahmen, häufige Fragen, Anfrageknopf |
| Projekte oder Referenzen | Qualität zeigen | Vorher-nachher-Fotos, Ort, kurze Beschreibung der Aufgabe |
| Über uns | Vertrauen in die Menschen | Inhaber, Team, Meisterbrief, Innung, Geschichte des Betriebs |
| Karriere | Bewerber gewinnen | offene Stellen, Ausbildung, Arbeitsalltag, einfache Bewerbung |
| Kontakt | Anfrage leicht machen | Telefon, Formular, Einzugsgebiet, Erreichbarkeit, Anfahrt |
| Impressum und Datenschutz | Pflichtangaben | siehe Abschnitt zu den Pflichtangaben weiter unten |
Wie Sie aus dieser Liste eine Struktur mit Menü und Adressen machen, zeigt der Ratgeber zur Website-Struktur. Wichtig ist vor allem eins: Jede Leistung, für die Sie gefunden werden wollen, bekommt eine eigene Seite. Eine Sammelseite „Leistungen“ mit zwanzig Stichworten rankt für keine davon.
Leistungsseiten, die Fragen beantworten
Eine Leistungsseite ist der wichtigste Teil der Website, weil sie Suchenden genau ihre Frage beantwortet. Ein Beispiel für einen Dachdeckerbetrieb: Statt „Wir bieten Dachsanierung“ beschreibt die Seite, wann sich eine Sanierung lohnt, wie der Ablauf von der Begehung bis zur Abnahme aussieht, wie lange das Dach offen ist, welche Förderung infrage kommt und in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen. Dazu Fotos aus eigenen Projekten und ein Knopf zur Anfrage. Solche Seiten bringen Anfragen von Menschen, die schon wissen, was auf sie zukommt.
Eine Startseite, die in Sekunden Gewerk, Region und Telefonnummer zeigt
Wer auf Ihre Startseite kommt, hat meist eine konkrete Frage: Macht dieser Betrieb das, was ich brauche, und kommt er zu mir? Die Startseite muss diese Frage beantworten, bevor jemand scrollt. Viele Besucher sind dabei unterwegs, auf der Baustelle, im Auto, in der Mittagspause. Planen Sie die Startseite deshalb vom Smartphone aus.
- Gewerk und Region in der Überschrift Zum Beispiel „Elektriker in Esslingen und Umgebung, für Neubau, Sanierung und Notdienst“. Kein Werbeslogan, sondern die Antwort auf die Suchfrage.
- Telefonnummer oben und antippbar Auf dem Smartphone startet ein Tipp den Anruf. Dazu die Zeiten, in denen jemand rangeht.
- Die wichtigsten Leistungen Drei bis sechs Kacheln, jede verlinkt auf ihre Leistungsseite.
- Projektfotos Eigene Bilder von eigenen Baustellen, keine Fotos aus der Bilddatenbank.
- Bewertungen und Qualifikation Ein Auszug echter Kundenstimmen, Meisterbrief, Innung, Zertifizierungen.
- Einzugsgebiet Orte oder Landkreise, in denen Sie arbeiten, als Text. Eine Karte allein reicht nicht.
- Anfrage Ein kurzes Formular oder ein Knopf dorthin, mit dem Hinweis, wann Sie sich melden.
Eine Beobachtung aus meiner Arbeit: Kleinere Betriebe haben oft teure Websites, die gut aussehen, aber keine Anfragen bringen. Typisch ist dieses Muster: Die Startseite zeigt ein großes Bild, einen Slogan wie „Qualität aus Meisterhand“ und darunter einen langen Text zur Firmengeschichte. Was der Betrieb genau macht, in welchem Gebiet und wie man ihn erreicht, findet der Besucher erst nach mehrmaligem Scrollen. Das ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Reihenfolge.
Notdienst und Kundendienst getrennt zeigen
Wenn Sie einen Notdienst anbieten, etwa für Heizungsausfall, Rohrbruch oder Stromausfall, gehört er gut sichtbar und mit eigener Nummer auf die Startseite. Wer einen Notfall hat, liest keine Texte. Trennen Sie ihn deutlich vom normalen Anfrageweg, damit planbare Aufträge nicht im Notdienst landen und umgekehrt.
Vertrauen aufbauen mit Projektfotos, Bewertungen und Meisterbrief
Bei Handwerkern kaufen Kunden ein Versprechen. Sie lassen jemanden ins Haus und zahlen oft viel Geld für etwas, das sie erst nach Abschluss beurteilen können. Vertrauen entsteht durch Belege, die man prüfen kann.
Projektgalerie mit Vorher-nachher-Fotos
Nichts zeigt Ihre Arbeit besser als Fotos aus eigenen Projekten. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, vor und nach jedem Auftrag ein paar Bilder mit dem Smartphone aufzunehmen, bei Tageslicht und aus derselben Perspektive. Fragen Sie den Kunden, ob Sie die Bilder zeigen dürfen, und achten Sie darauf, dass keine Personen, Hausnummern oder Kennzeichen erkennbar sind.
Eine Projektgalerie wirkt erst dann, wenn jedes Projekt eine kleine Geschichte erzählt. Ein Raster aus fünfzig Fotos ohne Text zeigt Fleiß, aber nicht, welches Problem Sie gelöst haben. Bewährt hat sich ein fester Aufbau je Projekt:
- Titel mit Leistung und Ort: zum Beispiel „Badsanierung in einem Reihenhaus in Kirchheim“.
- Ausgangslage: ein Satz zum Zustand vorher, dazu das Vorher-Foto.
- Lösung: was Sie gemacht haben, welche Materialien, wie lange es gedauert hat.
- Ergebnis: das Nachher-Foto aus derselben Perspektive, wenn möglich ein Satz des Kunden mit Freigabe.
- Verweis: ein Link auf die passende Leistungsseite und auf die Anfrage.
Ordnen Sie die Projekte nach Leistung, damit ein Besucher auf der Seite „Dachsanierung“ genau die passenden Beispiele findet. Benennen Sie Bilddateien beschreibend, etwa „dachsanierung-kirchheim-nachher.jpg“, verkleinern Sie sie vor dem Hochladen und schreiben Sie einen Alternativtext, der sagt, was zu sehen ist. Das hilft bei der Bildersuche und Menschen, die Bilder nicht sehen können.
Wenn Sie heute kaum Fotos haben, starten Sie mit drei bis fünf guten Projekten und ergänzen Sie nach jedem Auftrag. Ein paar echte Bilder wirken stärker als eine volle Galerie aus der Bilddatenbank.
Bewertungen richtig einsetzen
Bewertungen aus Ihrem Google-Unternehmensprofil können Sie auf der Website zitieren oder verlinken. Wenn Sie Bewertungen von Verbrauchern zeigen, verlangt § 5b Abs. 3 UWG eine Information darüber, ob und wie Sie sicherstellen, dass die Bewertungen von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Ein kurzer Satz unter den Bewertungen genügt, sofern er stimmt. Gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen sind unzulässig und schaden mehr, als sie nützen.
Qualifikation zeigen
Der Meisterbrief ist ein echtes Unterscheidungsmerkmal, und viele Kunden kennen seine Bedeutung. Laut ZDH sind 53 Handwerke in Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig, für die in der Regel ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation nötig ist. Dazu kommen 42 zulassungsfreie Handwerke und 53 handwerksähnliche Gewerbe (Stand Oktober 2026). Zeigen Sie Ihre Qualifikation, die Eintragung in die Handwerksrolle, Ihre Innungsmitgliedschaft und Zertifizierungen, etwa als Fachbetrieb für bestimmte Systeme. Ein Foto des Teams mit Namen wirkt stärker als jedes Logo.
Anfragen per Telefon, Formular und Foto erleichtern
Viele Handwerker bekommen lieber Anrufe als E-Mails, viele Kunden schreiben lieber, als anzurufen. Bieten Sie deshalb beide Wege an und machen Sie beide einfach.
Das Anfrageformular sollte kurz sein: Name, Telefon oder E-Mail, Ort und ein freies Feld für das Anliegen. Weitere Fragen stellen Sie besser im Rückruf. Die DSGVO verlangt ohnehin, nur die Daten zu erheben, die Sie für den Zweck brauchen (Art. 5 Abs. 1 lit. c), und am Formular auf die Datenschutzerklärung hinzuweisen (Art. 13). Wie Sie Formulare und Seiten für eine einzelne Leistung so aufbauen, dass sie Anfragen bringen, beschreibt der Ratgeber Landingpage erstellen ausführlich.
Formular, das Anfragen kostet
- zwölf Pflichtfelder, darunter Firma und Fax
- Platzhalter statt Beschriftungen
- Knopf mit dem Text „Absenden“
- keine Angabe, wann eine Antwort kommt
Formular, das Anfragen bringt
- Name, Kontaktweg, Ort, Anliegen
- Beschriftung über jedem Feld
- Knopf mit dem Text „Rückruf anfordern“
- Hinweis: Rückmeldung innerhalb eines Werktags
Fotos mitschicken lassen
Für viele Gewerke ist ein Foto die halbe Diagnose: ein feuchter Fleck, ein alter Heizkessel, ein Sicherungskasten. Ein optionales Feld für ein bis drei Bilder spart Ihnen Anfahrten zu Aufträgen, die nicht passen, und hilft bei einer ersten Einschätzung. Weisen Sie darauf hin, wofür Sie die Bilder nutzen, und löschen Sie sie, wenn kein Auftrag zustande kommt.
Erreichbarkeit ehrlich angeben
Schreiben Sie, wann Sie telefonisch erreichbar sind und wie schnell Sie auf Anfragen antworten. Ein Satz wie „Rückmeldung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen“ nimmt Druck aus dem Telefon und setzt eine Erwartung, die Sie halten können. Wenn Sie aktuell keine neuen Aufträge einer bestimmten Art annehmen, sagen Sie das ebenfalls offen. Das spart beiden Seiten Zeit.
Lokal gefunden werden mit Google-Unternehmensprofil und lokaler SEO
Handwerker werden fast immer mit einem Ort gesucht: „Elektriker Esslingen“, „Dachdecker in der Nähe“, „Badsanierung Kirchheim“. Für diese Suchen zeigt Google oben eine Karte mit Betrieben, und darunter die normalen Ergebnisse. In beide Bereiche wollen Sie hinein.
Für die Karte ist das Google-Unternehmensprofil der wichtigste Hebel. Laut Google-Hilfe richtet sich das lokale Ranking nach drei Faktoren: Relevanz, also wie gut ein Profil zur Suche passt, Entfernung zum Suchenden und Bekanntheit. Die Bekanntheit hängt unter anderem von der Zahl der Websites ab, die auf Ihr Unternehmen verweisen, und von der Zahl und Bewertung der Rezensionen (Stand Oktober 2026). Ihre Website zahlt auf alle drei Punkte ein: Sie liefert Google Informationen zu Ihren Leistungen, bestätigt Ihren Standort und ist das Ziel, auf das andere Seiten verlinken.
- Firmenname im Profil genau wie auf Schild und Briefpapier, ohne zusätzliche Suchbegriffe
- Hauptkategorie passend zum Gewerk, weitere Kategorien für echte Nebenleistungen
- Adresse ausblenden und Einzugsgebiet angeben, wenn Kunden nicht zu Ihnen in den Betrieb kommen
- Name, Adresse und Telefonnummer auf Website, Profil und Branchenverzeichnissen identisch
- Link vom Profil auf die passende Seite Ihrer Website
- regelmäßig um Bewertungen bitten und jede Bewertung beantworten
Zur Adresse sagt Google in den Richtlinien für Unternehmensprofile: Betriebe, die ihre Kunden vor Ort besuchen und keinen Standort mit Kundenverkehr haben, blenden die Adresse aus und legen ein Einzugsgebiet fest. Dieses sollte nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt sein (Stand Oktober 2026). Ein Keyword im Firmennamen, etwa „Mustermann Haustechnik Heizung Sanitär Esslingen“, obwohl der Betrieb anders heißt, verstößt gegen die Richtlinien.
Wie Sie Ihr Profil Schritt für Schritt einrichten und pflegen, zeigt der Ratgeber zum Google-Unternehmensprofil. Die Arbeit an Website, Einträgen und Bewertungen über das Profil hinaus beschreibt der Ratgeber lokale SEO.
Ortsseiten nur mit echtem Inhalt
Ein verbreiteter Rat lautet, für jeden Ort im Einzugsgebiet eine eigene Seite anzulegen. Das kann helfen, aber nur, wenn jede Seite etwas Eigenes zeigt: einen zweiten Standort, Projekte aus diesem Ort, besondere Bedingungen vor Ort. Seiten, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden, nennt Google in seinen Spamrichtlinien ausdrücklich als Beispiel für den Missbrauch von Brückenseiten. Für die meisten Betriebe ist eine gute Kontaktseite mit klar beschriebenem Einzugsgebiet und Projekten aus der Region der bessere Weg.
Mit der Karriereseite Fachkräfte und Azubis gewinnen
Für viele Betriebe ist heute nicht der nächste Auftrag das Problem, sondern der nächste Geselle. Laut ZDH lernten zum Stichtag 31.12.2025 insgesamt 346.388 junge Menschen einen Handwerksberuf. Die Betriebe konkurrieren um sie mit Industrie, Handel und öffentlichem Dienst. Viele Bewerber schauen sich vor der Bewerbung die Website an. Eine Seite, die nur Kunden anspricht, verschenkt diese Chance.
Eine gute Karriereseite beantwortet die Fragen, die Bewerber wirklich haben:
- Wie sieht ein normaler Arbeitstag aus? Baustellen oder Werkstatt, Fahrzeiten, Teamgröße.
- Mit wem arbeite ich? Fotos und Vornamen des Teams, ein paar Sätze vom Inhaber.
- Was bekomme ich? Arbeitszeiten, Firmenfahrzeug, Werkzeug, Weiterbildung, Meisterförderung. Wenn möglich auch eine Gehaltsspanne.
- Wie bewerbe ich mich? So einfach wie möglich: Telefonnummer, ein kurzes Formular, auf Wunsch ohne Anschreiben und Zeugnisse im ersten Schritt.
Ein eigener Bereich für Azubis
Für Azubis lohnt sich ein eigener Abschnitt oder eine eigene Seite, denn Schüler haben andere Fragen als Gesellen. Sie wollen wissen, welche Ausbildungsberufe Sie anbieten, wann die Ausbildung beginnt, wie viel sie verdienen, ob ein Praktikum möglich ist und wie es nach der Prüfung weitergeht. Eltern lesen oft mit und achten auf Verlässlichkeit: Wer betreut den Azubi, wie sieht die Berufsschulzeit aus, wurden frühere Azubis übernommen?
- Praktikum leicht machen: ein Knopf „Praktikum anfragen“ mit Telefonnummer, ohne Bewerbungsmappe.
- Ausbildungsvergütung nennen: Eine Zahl schafft mehr Vertrauen als „attraktive Vergütung“.
- Echte Gesichter zeigen: ein Foto des aktuellen Azubis bei der Arbeit, mit seinem Einverständnis.
- Weitere Wege verlinken: Tragen Sie freie Plätze zusätzlich in die Lehrstellenbörse Ihrer Handwerkskammer ein und nennen Sie dort, wo möglich, die Adresse Ihrer Karriereseite.
Schüler und Eltern lesen auf dem Smartphone, also gilt auch hier: kurze Absätze, klare Knöpfe.
Stellenanzeigen in der Google-Jobsuche
Offene Stellen auf Ihrer Website können in der Jobsuche von Google erscheinen, wenn die Seite mit strukturierten Daten vom Typ JobPosting ausgezeichnet ist. Laut Google Search Central ist diese Funktion in Deutschland verfügbar (Stand Oktober 2026). Jede Stelle bekommt dafür eine eigene Seite mit Titel, Ort, Beschreibung und Datum. Entfernen Sie besetzte Stellen zeitnah, damit Bewerber nicht ins Leere laufen.
Impressum und Pflichtangaben für Handwerksbetriebe
Bei den rechtlichen Pflichten sind viele Betriebe unsicher. Die folgenden Punkte geben einen Überblick, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Ihre Handwerkskammer berät Mitgliedsbetriebe zu diesen Fragen.
Was § 5 DDG verlangt
Seit dem 14.05.2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht, es hat die bisherigen Regeln des Telemediengesetzes abgelöst. Nach § 5 DDG müssen die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Für Handwerksbetriebe sind das in der Regel:
| Angabe | Gilt für | Grundlage |
|---|---|---|
| Name und Anschrift der Niederlassung | alle | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG |
| Rechtsform und Vertretungsberechtigte | GmbH, UG, GmbH & Co. KG und andere Gesellschaften | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG |
| E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, etwa Telefon | alle | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG |
| Handelsregister oder ähnliches Register mit Nummer | eingetragene Betriebe | § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG |
| Eintragung in die Handwerksrolle | laut ZDH-Empfehlung, wenn eingetragen | ZDH, Praxis Recht |
| Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | wenn vorhanden | § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | laut ZDH nur Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher | § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG |
| Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung, berufsrechtliche Regeln | Gesundheitshandwerke: Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher | § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG |
Die Einschätzung zur Aufsichtsbehörde und zu den Gesundheitshandwerken stammt aus dem Leitfaden „Praxis Recht: Impressumspflicht“ des ZDH (Stand Oktober 2026). Für die meisten Bau- und Ausbauhandwerke ist die Handwerkskammer demnach keine Aufsichtsbehörde im Sinne des DDG.
Berufshaftpflicht und Streitschlichtung
Zwei weitere Regeln betreffen viele Betriebe. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) müssen Sie, falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser machen, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich. Sie können diese Informationen auf verschiedene Weise bereitstellen, die Website ist ein einfacher Weg.
Zur Verbraucherschlichtung verlangt § 36 VSBG einen Hinweis auf der Website, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Pflicht entfällt für Betriebe, die am 31.12. des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben. Der früher übliche Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist dagegen überflüssig: Die Plattform wurde mit der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20.07.2025 eingestellt. Steht der Link noch in Ihrem Impressum, sollten Sie ihn entfernen.
Datenschutz und Barrierefreiheit
Neben dem Impressum brauchen Sie eine Datenschutzerklärung, die zu Ihrer Website passt: Formular, eingebundene Karten, Schriften, Videos, Statistikwerkzeuge. Eingebettete Karten und Videos laden oft Daten von Drittanbietern. Laden Sie sie erst nach einem Klick oder verlinken Sie stattdessen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für die meisten kleinen Handwerksbetriebe nicht verpflichtend. Nach § 3 Abs. 3 BFSG sind Kleinstunternehmen ausgenommen, die Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Gut lesbare Schrift, starke Kontraste und beschriftete Formularfelder lohnen sich trotzdem. Details stehen im Ratgeber barrierefreie Website.
Häufige Fehler auf Handwerker-Websites
Die typischen Schwachstellen von Handwerker-Websites lassen sich meist ohne großen Aufwand beheben. Die häufigsten:
- Unklare Startseite: Slogan statt Gewerk und Region, die Telefonnummer steht nur im Impressum.
- Eine Seite für alle Leistungen: Stichwortliste statt eigener Seiten, die bei Google gefunden werden.
- Stockfotos: lächelnde Models mit sauberem Helm statt echter Baustellen und echter Mitarbeiter.
- Veraltete Inhalte: Neuigkeiten von vor drei Jahren, besetzte Stellen, ein Mitarbeiter, der längst weg ist.
- Langsame Ladezeit: riesige Bilder direkt von der Kamera, ein Video im Hintergrund, viele Erweiterungen.
- Keine Antwort auf Preisfragen: kein Wort zu Kosten, auch keine Spanne oder Beispiele, was den Preis beeinflusst.
- Formular mit zu vielen Pflichtfeldern: Fax, Firma, Anrede, Rückrufzeitfenster als Pflicht.
- Veraltetes Impressum: Verweis auf das Telemediengesetz oder Link zur abgeschalteten OS-Plattform.
Veraltete Inhalte und eine langsame Website entstehen meist nicht beim Bau, sondern in den Jahren danach. Ein fester Termin im Quartal, an dem Sie Stellen, Fotos und Öffnungszeiten prüfen, verhindert das meiste. Was zur regelmäßigen Pflege gehört, steht im Ratgeber zur Website-Wartung.
Webdesign für Handwerker: Baukasten, Agentur oder Dienstleister
Für die Umsetzung gibt es drei typische Wege. Welcher passt, hängt weniger vom Budget ab als davon, wie viel Zeit Sie selbst investieren wollen und wie wichtig Ihnen Anfragen über die Website sind.
| Weg | Passt, wenn … | Darauf achten |
|---|---|---|
| Baukasten selbst gestalten | Sie allein arbeiten, Zeit für Texte und Fotos haben und vor allem eine digitale Visitenkarte brauchen | monatliche Kosten, eigene Domain, Impressum und Datenschutz selbst pflegen |
| Branchenpaket oder Agentur | Sie viele Seiten, laufende Betreuung oder Zusatzfunktionen wie einen Konfigurator brauchen | Vertragslaufzeit, wem Domain und Inhalte gehören, wer die Texte schreibt |
| Einzelner Dienstleister mit festem Ablauf | Sie eine schnelle, schlanke Website wollen, die auf Anfragen ausgerichtet ist, ohne selbst zu bauen | ob Texte, SEO und Pflichtangaben im Preis enthalten sind |
Achten Sie bei jedem Angebot darauf, dass die Domain auf Ihren Namen läuft und Sie Ihre Inhalte bei einem Wechsel mitnehmen können. Bei Mietmodellen mit langer Laufzeit gehört die Website oft nicht Ihnen, und nach Vertragsende stehen Sie ohne Seite da.
Was Anbieter von Webdesign für Handwerker versprechen und was davon zählt
Wer nach „Webdesign für Handwerker“ sucht, findet vor allem Angebotsseiten von Agenturen und Freiberuflern. Viele Versprechen ähneln sich. Die folgende Übersicht hilft, sie einzuordnen und im Gespräch die richtigen Fragen zu stellen.
| Typisches Versprechen | Was davon zählt | Ihre Frage an den Anbieter |
|---|---|---|
| „Gefunden werden bei Google“ | Eigene Leistungsseiten, Einzugsgebiet als Text, saubere Technik, verknüpftes Unternehmensprofil | Für welche Suchbegriffe planen Sie Seiten, und wer schreibt die Texte? |
| „Local SEO inklusive“ | Einrichtung oder Prüfung des Google-Unternehmensprofils, einheitliche Firmendaten | Was genau ist enthalten, und was mache ich danach selbst? |
| „Festpreis, keine Folgekosten“ | Klarer Umfang vorab | Was kosten Hosting, Updates und spätere Textänderungen? |
| „In zwei Wochen online“ oder schneller | Schneller Start ist gut, wenn Texte und Fotos stehen | Wer liefert Texte und Fotos, und bis wann brauchen Sie meine Zuarbeit? |
| „Professionelle Fotos“ | Echte Bilder Ihrer Projekte und Ihres Teams wirken stärker als Stockfotos | Kommt ein Fotograf zu uns, oder werden Bilder aus Datenbanken genutzt? |
| „Förderfähig“ | Förderprogramme ändern sich häufig | Welches Programm ist gemeint, und gilt es aktuell für Website-Projekte? |
| Statistiken wie „die meisten Kunden suchen online“ | Nur mit Quelle aussagekräftig | Woher stammt die Zahl, und wie aktuell ist sie? |
Was am Ende zählt, sind Anfragen, die zu Ihrem Betrieb passen, und Bewerbungen. Lassen Sie sich deshalb zwei oder drei Websites zeigen, die der Anbieter für Handwerksbetriebe gebaut hat, und rufen Sie sie auf dem Smartphone auf: Sehen Sie in Sekunden Gewerk, Region und Telefonnummer? Bei Förderversprechen hilft ein Anruf bei Ihrer Handwerkskammer, bevor Sie unterschreiben.
Als CMO war ich bei Memberspot für das Marketing verantwortlich. In dieser Zeit stieg die Conversion laut Referenzschreiben um 40 %. Mit dieser Erfahrung baue ich heute Websites, gebaut habe ich unter anderem kistrategie.de, memberspot.de und deffland-gmbh.de.
Was eine Website für Handwerker kostet
Pauschale Preise für eine Handwerker-Website sind wenig aussagekräftig, weil der Umfang stark schwankt. Ein Einzelbetrieb mit drei Leistungen braucht etwas anderes als ein Betrieb mit vier Gewerken, Notdienst und mehreren Ausbildungsberufen. Die Kosten entstehen aus fünf Posten: Planung, Texte, Fotos, Gestaltung und Technik, dazu laufend Domain, Hosting und Pflege. Wie Sie das für Ihren Betrieb durchrechnen, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Website? mit einem Rechner zum Herunterladen.
Preisspannen aus öffentlichen Angeboten
Einen Anhaltspunkt geben Anbieter, die ihre Preise für Handwerker-Websites öffentlich nennen. Die folgenden Angaben stammen von deren Angebotsseiten (Stand Oktober 2026); die beiden Webdesign-Anbieter nenne ich bewusst nicht beim Namen. Sie sind Einstiegspreise, der Umfang unterscheidet sich je Anbieter.
| Anbieter und Paket | Umfang laut Anbieter | Preis laut Anbieter |
|---|---|---|
| IONOS MyWebsite Now, Tarif Starter | Baukasten, Sie bauen selbst | 6 € im Monat für 6 Monate, danach 12 € im Monat |
| IONOS, Website-Erstellung durch Experten, Basic | 3 Seiten, eine Anpassung pro Quartal, Mietmodell | 45 € im Monat plus 199 € Einrichtung |
| Webdesigner A, Einstiegspaket | One-Page-Website mit Formular und Anruf-Knopf | ab 1.990 € einmalig |
| Webdesigner A, mittleres Paket | bis zu 6 Seiten, Projekt-Galerie, lokale SEO | ab 3.490 € einmalig |
| Webdesigner A, größtes Paket | kompletter Auftritt mit Terminbuchung und Karriereseite | ab 5.490 € einmalig |
| Webdesigner B, Einstiegs-Website | Leistungen und Kontakt, WordPress | ab 2.490 € netto |
| Webdesigner B, Website mit Referenzen und mehreren Gewerken | WordPress | ab 3.900 € netto |
| Webdesigner B, umfangreiche Website mit ausführlicher SEO | WordPress | ab 4.995 € netto |
Daraus ergibt sich ein grobes Bild: Einmalige Festpreise für eine fertige Handwerker-Website beginnen bei diesen Anbietern im unteren vierstelligen Bereich und steigen mit Seitenzahl, Galerie, SEO-Umfang und Karriereseite auf rund 5.000 € und mehr. Mietmodelle starten niedriger, laufen aber weiter: 45 € im Monat ergeben über drei Jahre 1.620 € plus Einrichtung. Bei einem Baukasten zahlen Sie am wenigsten, investieren dafür Ihre eigene Zeit in Texte, Fotos und Pflichtangaben.
Vergleichen Sie Angebote immer anhand derselben Fragen: Sind Texte enthalten, wer macht die Fotos, sind Karriereseite und Projektgalerie dabei, und was kosten Hosting und spätere Änderungen?
Bei siteerstellen.de arbeite ich mit einem festen Ablauf:
- Gespräch Wir sprechen über Ihr Gewerk, Ihr Einzugsgebiet, Ihre Wunschaufträge und ob Sie Personal suchen.
- Kostenloser Entwurf Sie sehen Ihre Website als Entwurf mit echten Texten, bevor Sie etwas bezahlen.
- Zahlung nur bei Gefallen Gefällt Ihnen der Entwurf nicht, zahlen Sie nichts. Websites beginnen ab 1.000 € einmalig.
- Online in etwa drei Tagen Ab Ihrer Freigabe ist die Website in ca. drei Tagen live, SEO, GEO und verkaufspsychologische Texte inklusive.
Was im Preis steckt, sehen Sie im Abschnitt Kosten, Beispiele für umgesetzte Websites unter Referenzen. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Seite aussehen könnte, lassen Sie sich einen kostenlosen Entwurf erstellen.
Für wen sich das nicht lohnt: Wenn Sie gerade erst gründen, Ihr Leistungsangebot noch suchen und vor allem über Empfehlungen arbeiten, starten Sie mit einem sauberen Google-Unternehmensprofil und einer einfachen Seite. Sobald klar ist, welche Aufträge Sie gezielt gewinnen wollen, lohnt sich der nächste Schritt.
Fazit: zeigen, was Sie machen, und die Anfrage leicht machen
Eine Website für Handwerker braucht kein ausgefallenes Design. Sie braucht eine Startseite, die Gewerk, Region und Telefonnummer sofort zeigt, eigene Seiten für die Leistungen, echte Projektfotos und Bewertungen, ein kurzes Formular und ein Impressum mit den Angaben, die für Ihren Betrieb gelten. Wenn Sie Personal suchen, gehört eine Karriereseite dazu, die Bewerbern ehrlich zeigt, wie die Arbeit bei Ihnen aussieht.
Gefunden werden Sie in Ihrer Region über das Zusammenspiel von Website, Google-Unternehmensprofil und Bewertungen. Die Checkliste aus diesem Artikel hilft Ihnen, Ihre bestehende Seite Punkt für Punkt zu prüfen. Wenn Sie lieber gleich eine fertige Seite sehen wollen, fordern Sie einen kostenlosen Entwurf für Ihre Handwerker-Website an. Sie zahlen nur, wenn er Ihnen gefällt.
Häufige Fragen
Was gehört auf eine Website für Handwerker?
Auf eine Handwerker-Website gehören Ihre Leistungen mit Einzugsgebiet, Fotos echter Projekte, Bewertungen und Qualifikationen wie der Meisterbrief, eine antippbare Telefonnummer und ein kurzes Anfrageformular. Dazu kommen eine Seite über Ihr Team, eine Karriereseite, wenn Sie Personal suchen, sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Wichtig ist, dass all das auf dem Smartphone schnell zu finden ist.
Was muss ins Impressum eines Handwerksbetriebs?
Nach § 5 DDG gehören Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg ins Impressum, bei Gesellschaften auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte, dazu Registereintrag und Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden. Der ZDH rät, auch die Eintragung in die Handwerksrolle anzugeben. Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker nennen zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und die Handwerksordnung. Im Zweifel berät Ihre Handwerkskammer.
Reicht ein Google-Unternehmensprofil statt einer Website?
Für den Anfang kann es reichen, wenn Sie vor allem über Empfehlungen arbeiten und volle Auftragsbücher haben. Das Profil zeigt Adresse, Öffnungszeiten und Bewertungen, aber nur wenig über Ihre Leistungen, Projekte und Arbeitsweise. Eine Website ergänzt das, filtert unpassende Anfragen vorab heraus, dient als Karriereseite und gehört Ihnen, unabhängig von den Regeln einer Plattform.
Was kostet eine Website für Handwerker?
Die Kosten hängen von Seitenzahl, Texten, Fotos und Funktionen ab. Ein Baukasten kostet ein monatliches Abo, dafür bauen und schreiben Sie selbst. Spezialisierte Anbieter nennen öffentlich Einstiegspreise von rund 2.000 bis 5.500 Euro einmalig (Stand Oktober 2026). Bei siteerstellen.de beginnt eine fertige Website ab 1.000 Euro einmalig, inklusive Texten sowie SEO und GEO, mit kostenlosem Entwurf vorab.
Worauf sollte ich bei Angeboten für Webdesign für Handwerker achten?
Achten Sie darauf, was im Preis enthalten ist: Texte, Fotos, Leistungsseiten, Projektgalerie, Karriereseite und Pflichtangaben. Fragen Sie nach laufenden Kosten für Hosting und Änderungen, nach der Vertragslaufzeit und ob die Domain auf Ihren Namen läuft. Lassen Sie sich Websites zeigen, die der Anbieter für Handwerksbetriebe gebaut hat, und prüfen Sie diese auf dem Smartphone.
Was gehört in eine Projektgalerie auf der Handwerker-Website?
Je Projekt ein Titel mit Leistung und Ort, ein Vorher- und ein Nachher-Foto aus derselben Perspektive und zwei bis drei Sätze zu Aufgabe, Lösung und Dauer. Ordnen Sie die Projekte nach Leistung und verlinken Sie die passende Leistungsseite. Zeigen Sie nur Bilder mit Zustimmung des Kunden und ohne erkennbare Personen, Hausnummern oder Kennzeichen.
Muss eine Handwerker-Website barrierefrei sein?
Für die meisten kleinen Handwerksbetriebe gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht verpflichtend: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Unabhängig davon lohnt sich eine gut lesbare, kontrastreiche Seite, die sich per Tastatur bedienen lässt, weil sie für alle Besucher leichter zu nutzen ist.
Soll ich für jede Stadt im Einzugsgebiet eine eigene Seite anlegen?
Nur, wenn Sie für den Ort wirklich etwas Eigenes zu sagen haben, etwa einen Standort, abgeschlossene Projekte vor Ort oder besondere Leistungen. Viele fast gleiche Seiten, bei denen nur der Ortsname wechselt, nennt Google in seinen Spamrichtlinien als Missbrauch von Brückenseiten. Besser ist eine gute Seite mit klar beschriebenem Einzugsgebiet und Referenzen aus der Region.
Lieber gleich sehen, wie Ihre Website aussehen könnte?
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Nach einem kostenlosen Gespräch sehen Sie Ihren Entwurf. Bezahlt wird nur, wenn Sie ihn behalten.
Kostenlosen Entwurf sichernQuellen
- ZDH: Kennzahlen des Handwerks 2025 (Wirtschaftlicher Stellenwert) (Stichtag 31.12.2025, abgerufen Oktober 2026)
- ZDH: Die Handwerksordnung (Anlagen A, B1, B2) (Stand: Oktober 2026)
- ZDH: Praxis Recht – Impressumspflicht (Stand: Oktober 2026)
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (in Kraft seit 14.05.2024, Stand: Oktober 2026)
- § 2 DL-InfoV – Stets zur Verfügung zu stellende Informationen (Stand: Oktober 2026)
- § 36 VSBG – Allgemeine Informationspflicht (Stand: Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2024/3228 zur Aufhebung der ODR-Verordnung (Ende der OS-Plattform zum 20.07.2025) (Stand: Oktober 2026)
- § 3 BFSG – Anforderungen, Ausnahme für Kleinstunternehmen (Stand: Oktober 2026)
- § 2 BFSG – Begriffsbestimmungen (Nr. 17 Kleinstunternehmen) (Stand: Oktober 2026)
- § 5b UWG – Wesentliche Informationen (Abs. 3: Verbraucherbewertungen) (Stand: Oktober 2026)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings (Stand: Oktober 2026)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens (Stand: Oktober 2026)
- Google Search Central: Spamrichtlinien (Missbrauch von Brückenseiten) (Stand: Oktober 2026)
- Google Search Central: Strukturierte Daten für Stellenausschreibungen (JobPosting) (Stand: Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5 und Art. 13 (Stand: Oktober 2026)
- IONOS: MyWebsite Now und Website-Erstellung durch Experten (Preise) (Angebotsseite, Stand: Oktober 2026)




